Marktgemeinde Podersdorf am See

  • Die Gemeinde
  • Verwaltung
  • Politik
  • Bürgerservice
  • Tourismus
Hauptmenü
  • Startseite
  • Podersdorf Aktuell
  • Die Gemeinde
  • Verwaltung
  • Politik
  • Bürgerservice
  • Tourismus
  • Ortsplan
  • Galerie
  • Vereine
  • Veranstaltungen
  • Gastronomie
  • Impressum
  • Kontakt

Startseite

Willkommen auf der Startseite

COVID 19

  • Drucken
  • E-Mail
Details
Erstellt am Freitag, 03. April 2020 09:01
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. April 2020 09:04
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 1651

Altstoffsammelstelle

  • Drucken
  • E-Mail
Details
Erstellt am Donnerstag, 02. April 2020 08:58
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 02. April 2020 09:07
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 1611
Ab kommenden Samstag werden wir die Altstoffsammelstelle wieder wie gewohnt von 14:00 - 16:30 Uhr öffnen. Auch Problemstoffe können gebracht werden.
Bitte halten Sie zum Nächsten Abstand - Danke!!!

 

Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten aus dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950

  • Drucken
  • E-Mail
Details
Erstellt am Montag, 23. März 2020 15:08
Zuletzt aktualisiert am Montag, 23. März 2020 15:21
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 1808

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See hat am 22. März 2020 aufgrund der §§ 7 und
24 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018
verordnet: 
 
Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf
dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950
 
§ 1
(1) Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Neusiedl am See haben, sind nach
Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg 


1. aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und
Slowenien sowie 


2. den österreichischen Gemeinden Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein,
Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag,
Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der
Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol 


verpflichtet, ab Rückkehr, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne,
anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren
(telefonisch, per Fax oder E-Mail ).  
 
(2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis
(Anlage A) vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test aus SARS-CoV-2
negativ ist und das nicht älter als vier Tage ist. 
 
§ 2
Die Bezirkshauptmannschaft kann auf Antrag mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des
§ 1 Abs. 1 genehmigen, wenn der Antragsteller einen wichtigen Grund geltend machen
kann. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, bei einer beruflichen Tätigkeit 
1. in einem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf, 
2. die für die Sicherheit der Bevölkerung erforderlich ist oder 
3. die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dient. 
Dies gilt jedenfalls auch für Freiwillige in Rettungsorganisationen und Feuerwehren. 
 
§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 40 Epidemiegesetz 1950, BGBl. 
Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018, bestraft.
 
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft. 
 
 Die Bezirkshauptfrau i.V. Maga. Ulrike Zschech 
 
 

Wichtige Hinweise III: Maßnahmen zum Wassersport

  • Drucken
  • E-Mail
Details
Erstellt am Freitag, 20. März 2020 11:51
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 20. März 2020 11:55
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 1917

Liebe Wassersportler!

Österreich, Europa, die ganze Welt befindet sich derzeit in einer Gesundheitskrise. Wie sich das auf jeden einzelnen auswirkt, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Drastische Maßnahmen wurden in den letzten Tagen durch unsere Bundesregierung erlassen und diese ändern sich täglich.

Anfangs hieß es, öffentliche Plätze zu sperren, gestern wurde dies wieder etwas aufgelockert.

Konkret für unsere Gemeinde Podersdorf am See heißt das: Das Strandgelände ist nicht gesperrt. Es soll zur Bewegung unserer Podersdorferinnen und Podersdorfer auch weiterhin zur Verfügung stehen, da dies - aus heutiger Sicht – nicht verboten ist.

Es kommt nun allerdings von meiner Seite doch der Appell an alle, die von auswärts zu uns nach Podersdorf am See kommen: Bitte bleibt vorerst einmal zu Hause! Ich verstehe natürlich, dass es verlockend ist, sein unerwartet großes Zeitangebot für Kiten oder Surfen nutzen zu wollen. Bitte reduziert eure sportlichen Aktivitäten auf euren Wohnbereich in Form von Laufen oder Radfahren, etc.

Wir alle sind gefordert und ein jeder muss seinen Beitrag leisten, indem er seine sozialen Kontakte und Aktivitäten auf ein Minimum reduziert. Ich möchte davon absehen, dass von der Exekutive Strafen verhängt werden müssen oder als letzte Maßnahme der Strand komplett gesperrt werden muss.

Ich setze auf die Vernunft, die gegenseitige Rücksichtnahme und somit auf die Einhaltung von gewissen Verhaltensregeln. So werden wir diese Krise gemeinsam bewältigen und überstehen.

Tun wir dies für uns und für unsere Mitmenschen. Dafür danke ich euch von ganzem Herzen!

 

Wichtige Hinweise II im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 (Corona Virus)

  • Drucken
  • E-Mail
Details
Erstellt am Mittwoch, 18. März 2020 12:54
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 18. März 2020 13:10
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 1613

Ich möchte mit folgenden Informationen noch einmal ins Gewissen rufen, dass JEDER einzelne beitragen kann, den  COVID-19 (Corona-Virus) einzudämmen. Es gibt in der Zwischenzeit bereits einige bestätigte Fälle von Corona-Virus im Bezirk Neusiedl am See. Seien Sie bitte achtsam – es kann jeden treffen!

Der Kindergarten- und Schulbetrieb ist auf das Notwendigste reduziert. Bei der Gelegenheit ein großes Dankeschön allen Erziehungsberechtigten für euren Beitrag. Ihr seid spitze!

Hotline zu Fragen zum Schulbetrieb und zum Unterricht (Pflichtschule): 02682 7102101

Hotline zu Fragen zum Kindergartenbereich: 057 600 1030

(Dauer der Maßnahme vorerst bis Ostermontag, 13. April 2020)

Für die ältere Generation, Menschen mit Vorerkrankungen – Menschen, die zur Risikogruppe gehören – haben wir im Gemeindeamt die Möglichkeit geschaffen, Lebensmittel zur Abdeckung der Grundbedürfnisse telefonisch bei Stefan Peiszer (02177/2291-16) zu bestellen. Diese werden Ihnen durch Mitarbeiter des Bauhofes zugestellt. Dies wird vorerst von der Gemeinde vorfinanziert, eine Verrechnung erfolgt im Nachhinein, sobald sich die Situation beruhigt hat. Ebenso nehmen Sie bitte das Service an, bei Dr. Weinhandl direkt Medikamente zu bestellen. Diese werden Ihnen ebenso durch unsere Mitarbeiter zugestellt. Die E-Card und die Bezahlung der Medikamente erfolgt ebenso im Nachhinein.

Meine Bitte an ältere Menschen: Bleiben Sie zu Hause! Durch dieses Verhalten schützen Sie sich selbst und auch andere.

GEMEINDEAMT:

Das Gemeindeamt steht allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Anliegen zu den Amtszeiten sehr gerne telefonisch unter 02177/2291 und per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung und wird bis auf Weiteres auf Verwaltung und Information ausgerichtet. Kein Parteienverkehr! Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch und bringen Sie ihr Anliegen vor, damit eventuelle Vorbereitungen getroffen werden können und der persönliche Kontakt auf das Notwendigste reduziert werden kann. Die Türen sind versperrt.

Auf Empfehlung des Burgenländischen Müllverbandes ist ab Mittwoch, 18. März 2020 die Altstoffsammelstelle gesperrt zu halten.

Die Flurreinigung ist abgesagt.

Der Termin für die Baumbestellung wurde vorläufig auf 16. April 2020 verschoben.

TOURISMUSBÜRO:

Bitte kontaktieren Sie das Tourismusbüro ausschließlich per Telefon oder E-Mail, das Büro ist bis auf Weiteres geschlossen.

Ebenso sind der Campingplatz und der Mobilheimplatz bis auf Weiteres geschlossen.

Sämtliche Arbeiten der Firmen im Strandbereich, im Kanalwesen und am Mobilheimplatz wurden bereits bzw. werden morgen eingestellt.

KIRCHE:

Ab sofort sind alle kirchlichen Veranstaltungen (Messen, Andachten, Krankenkommunion usw.) bis auf Weiteres abgesagt. Begräbnisse sind in kleinem Familienkreis abzuhalten. 

INSTITUTIONEN und VEREINE:

Alle Institutionen und Vereine werden gebeten, ihre Tätigkeiten auf das Notwendigste zu minimieren. Laut Erlass des Sozialministeriums sind Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, behördlich untersagt.

Lebensmittelgeschäfte, Bank, Ordination:

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Vermeiden Sie so gut es geht persönliche Kontakte und halten Sie sich bitte an die folgenden Empfehlungen.

  • Hände waschen: Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife

  • Distanz halten: Abstand von mindestens 1 Meter zwischen sich und allen anderen Personen einhalten

  • Augen, Nase und Mund nicht berühren: Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen.

  • Auf Atemhygiene achten: Beim Husten oder Niesen, Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken und anschließend sofort entsorgen.

  • Händeschütteln ist zu unterlassen!

    Wichtige Hotlines:     Hotline 1450 – nur bei Verdacht auf Erkrankung

    Hotline 0800 555 621 – für allgemeine Info

    Für den Fall, dass Sie direkten Kontakt mit einem Verdachtsfall hatten UND sich Symptome einer Grippe bemerkbar machen, fahren Sie auf keinen Fall in eine Arztordination oder ins Krankenhaus, sondern rufen Sie ausschließlich die Notfallnummer 1450.

    Angesichts der Entwicklungen sind wir alle zur Vorsicht aufgerufen. Schränken Sie persönliche Kontakte zu Verwandten, Freunden etc. ein. Ein besonderes Augenmerk möge auf die Risikogruppen (ältere Generation, chronisch kranke und gesundheitlich eingeschränkte Personen) gelegt werden.

    Vorrangiges Ziel sollte es sein, diese Bevölkerungsgruppen zu schützen bzw. zu unterstützen!  Vermeiden Sie, so gut es geht, persönliche Kontakte. Beachten Sie bitte laufend die Informationen aus den Medien.

    Um es auf den Punkt zu bringen: Verlassen Sie Ihr Haus nur – um auf Ihren Arbeitsplatz zu gelangen, um dringende Besorgungen zu erledigen und um anderen Menschen zu helfen.

    Ich bitte Sie in Ruhe und Geduld, mit Besonnenheit und Konsequenz die Anordnungen und Empfehlungen einzuhalten. Der Ernst der Lage sollte inzwischen allen bekannt sein! Gemeinsam werden wir es schaffen, diese Situation so gut es geht zu bewältigen!

    Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen!

     

Weitere Beiträge...

  1. Wichtiger Hinweis
  2. Aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit der Eindämmung von COVID-19 (Corona Virus)
  3. Flurreinigung 2020 ABGESAGT!!!
  4. Coronavirus - Die wichtigsten Infos

Seite 2 von 24

  • Start
  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • Weiter
  • Ende

Copyright © 2010 Marktgemeinde Podersdorf am See.
Alle Rechte vorbehalten.

Joomla template created with Artisteer.