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Landtagswahl 2020

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Erstellt am Donnerstag, 09. Januar 2020 12:37
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 09. Januar 2020 12:41
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 2120

 

Information über die Möglichkeiten zur Stimmabgabe

  

Stimmabgabe am 17. Jänner 2020 (vorgezogener Wahltag)

 Sie können Ihre Stimme am vorgezogenen Wahltag, das ist der 17. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten des unten angeführten Wahllokales persönlich abgeben. Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte kann nicht erfolgen!

 Wahllokal(e)* für den vorgezogenen Wahltag

Bezeichnung

Adresse:

Öffnungszeiten:

barrierefrei:

Gemeindeamt

Hauptstraße 2

17:00 – 19:00 Uhr

JA

 

 

 

 

 

Stimmabgabe im Wahllokal am 26. Jänner 2020 (Wahltag)  

Sie können Ihre Stimme am Wahltag, das ist der 26. Jänner 2020, während der Öffnungszeiten der unten angeführten Wahllokale persönlich abgeben.

 Sofern Sie eine Wahlkarte beantragt und bis am Wahltag noch nicht von Ihrem Wahlrecht mittels Briefwahl Gebrauch gemacht haben, besteht die Möglichkeit unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in jedem Wahllokal Ihres Wahlkreises, in dem die Gemeinde liegt, welche Ihnen die Wahlkarte ausgestellt hat, Ihre Stimme durch persönliches Erscheinen vor der Wahlbehörde abzugeben. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, unter Vorlage Ihrer nicht unterschriebenen und nicht zugeklebten Wahlkarte in Ihrer Gemeinde, in der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, Ihre Stimme persönlich abzugeben.

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich! – siehe dazu unten „Stimmabgabe mittels Briefwahl“

 Wahllokal(e)* für den Wahltag

Bezeichnung

Adresse:

Öffnungszeiten:

barrierefrei:

Gemeindeamt

Hauptstraße 2

07:00 – 14:00 Uhr

JA

Pfarrzentrum

Seestraße 69

07:00 – 14:00 Uhr

JA

 

 

 

 

Stimmabgabe vor der fliegenden Wahlbehörde am 26. Jänner 2020 (Wahltag)

Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, benötigen eine Wahlkarte, um vor der „fliegenden Wahlbehörde“ wählen zu können. Zusätzlich zur Wahlkarte ist auch der Besuch der „fliegenden Wahlbehörde“ zu beantragen.

 

 Stimmabgabe mittels Briefwahl

Sobald Sie die Wahlkarte erhalten haben, können Sie Ihre Stimme abgeben.

Dazu haben Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in das blaue Wahlkuvert zu geben und dieses unverschlossen in die Wahlkarte zu legen. Das blaue Wahlkuvert darf nicht zugeklebt werden, ansonsten kann Ihre Stimme nicht berücksichtigt werden. Sodann haben Sie auf der Wahlkarte durch Ihre eigenhändige Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben. Danach ist die Wahlkarte zu verschließen. Wenn die Wahlkarte nicht verschlossen bei der Gemeinde einlangt, darf die Stimmabgabe ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die verschlossene Wahlkarte (im Überkuvert) ist so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln, dass diese dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag bis 14.00 Uhr (24. Jänner 2020) einlangt (die Art der Übersendung spielt keine Rolle).

Falls Sie die Briefwahlkarte auf dem Postweg zurücksenden, beachten Sie die Zeiten des Postlaufes!

Die Abgabe der zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag direkt im Wahllokal oder vor der „fliegenden Wahlbehörde“ ist nicht möglich!

 

 

Einladung zum Vortrag IV

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Erstellt am Donnerstag, 31. Oktober 2019 09:37
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 31. Oktober 2019 10:08
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3179

 

 

 

Einladung zum Vortrag III

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Erstellt am Mittwoch, 09. Oktober 2019 13:17
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 09. Oktober 2019 13:34
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 2624

 

 

Allergie-Pflanze Ragweed

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Erstellt am Montag, 26. August 2019 09:38
Zuletzt aktualisiert am Montag, 26. August 2019 09:49
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 2851

Melde- und Bekämpfungssystem im Burgenland

Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Ragweed-Blütenstaub (Pollen) gehört zu den stärksten Allergieauslösern und verursacht Heuschnupfen, Bindehautentzündungen, Bronchitis mit Husten, Atemnot und allergisches Asthma.

Eine einzige Pflanze kann bis zu 8 Milliarden Pollen verbreiten, wobei schon wenige Pollen pro m³ Luft allergische Reaktionen auslösen können. In der Landwirtschaft stellt Ragweed wegen der schwierigen Bekämpfung und der Ertragseinbußen in einigen Ackerkulturen ein Problemunkraut dar. 

Weitere Infos zu Ragweed, z.B. „Wie erkennt man Ragweed?“ finden Sie auf www.ragweedfinder.at.

Das Land Burgenland (Abteilung 2, Hauptreferat Landesplanung) erarbeitet gemeinsam mit Partnern ein Regime zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung dieser Pflanze.

Dazu wurde eine Ragweed-Koordinierungsstelle eingerichtet (befindet sich noch in der Testphase), die über Ragweed informiert, Vorschläge für Bekämpfungsmaßnahmen ausarbeitet und diese an Grundeigentümer übermittelt:

Ragweed-Koordinierungsstelle
im Amt der Bgld. Landesregierung

Telefon 0664 / 4047 135
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Meldungen von Ragweed-Funden sollen über die Smartphone-App „Ragweed Finder“(für Android und iOS) oder über die Homepage www.ragweedfinder.at online durchgeführt werden.

Eine Bekämpfung ist wichtig, weil jede einzelne Ragweed-Pflanze bis zu 60.000 Samen bilden kann, die bis zu 40 Jahre keimfähig sind und so zur rasanten Ausbreitung und zur Erhöhung der Gesundheitsbelastung beitragen. Die beste Bekämpfungsmethode ist, die Pflanze vor der Blüte ausreißen und in der Sonne verdorren lassen.


 

Partner-Organisationen:

 

 

 

 

Information der Landespolizeidirektion Burgenland

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Erstellt am Mittwoch, 12. Juni 2019 09:16
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 12. Juni 2019 09:17
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3210

 

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