Marktgemeinde Podersdorf am See

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MOBILHEIMPLATZ und CAMPINGPLATZ GESPERRT

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Erstellt am Freitag, 03. April 2020 09:22
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. April 2020 10:20
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3289

Der Mobilheimplatz ist per Verordnung vom Landeshauptmann vorerst weiter bis 26.04.2020 gesperrt!

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COVID 19

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Erstellt am Freitag, 03. April 2020 09:01
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. April 2020 09:04
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3221

Altstoffsammelstelle

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Erstellt am Donnerstag, 02. April 2020 08:58
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 02. April 2020 09:07
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3148
Ab kommenden Samstag werden wir die Altstoffsammelstelle wieder wie gewohnt von 14:00 - 16:30 Uhr öffnen. Auch Problemstoffe können gebracht werden.
Bitte halten Sie zum Nächsten Abstand - Danke!!!

 

Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten aus dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950

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Erstellt am Montag, 23. März 2020 15:08
Zuletzt aktualisiert am Montag, 23. März 2020 15:21
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3231

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See hat am 22. März 2020 aufgrund der §§ 7 und
24 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018
verordnet: 
 
Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf
dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950
 
§ 1
(1) Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Neusiedl am See haben, sind nach
Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg 


1. aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und
Slowenien sowie 


2. den österreichischen Gemeinden Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein,
Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag,
Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der
Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol 


verpflichtet, ab Rückkehr, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne,
anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren
(telefonisch, per Fax oder E-Mail ).  
 
(2) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind Personen, die ein Gesundheitszeugnis
(Anlage A) vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test aus SARS-CoV-2
negativ ist und das nicht älter als vier Tage ist. 
 
§ 2
Die Bezirkshauptmannschaft kann auf Antrag mit Bescheid eine Ausnahme vom Verbot des
§ 1 Abs. 1 genehmigen, wenn der Antragsteller einen wichtigen Grund geltend machen
kann. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, bei einer beruflichen Tätigkeit 
1. in einem Gesundheits-, Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf, 
2. die für die Sicherheit der Bevölkerung erforderlich ist oder 
3. die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dient. 
Dies gilt jedenfalls auch für Freiwillige in Rettungsorganisationen und Feuerwehren. 
 
§ 3
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 40 Epidemiegesetz 1950, BGBl. 
Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018, bestraft.
 
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft. 
 
 Die Bezirkshauptfrau i.V. Maga. Ulrike Zschech 
 
 

Wichtige Hinweise III: Maßnahmen zum Wassersport

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Erstellt am Freitag, 20. März 2020 11:51
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 20. März 2020 11:55
Geschrieben von Wohlfart Michaela
Zugriffe: 3336

Liebe Wassersportler!

Österreich, Europa, die ganze Welt befindet sich derzeit in einer Gesundheitskrise. Wie sich das auf jeden einzelnen auswirkt, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Drastische Maßnahmen wurden in den letzten Tagen durch unsere Bundesregierung erlassen und diese ändern sich täglich.

Anfangs hieß es, öffentliche Plätze zu sperren, gestern wurde dies wieder etwas aufgelockert.

Konkret für unsere Gemeinde Podersdorf am See heißt das: Das Strandgelände ist nicht gesperrt. Es soll zur Bewegung unserer Podersdorferinnen und Podersdorfer auch weiterhin zur Verfügung stehen, da dies - aus heutiger Sicht – nicht verboten ist.

Es kommt nun allerdings von meiner Seite doch der Appell an alle, die von auswärts zu uns nach Podersdorf am See kommen: Bitte bleibt vorerst einmal zu Hause! Ich verstehe natürlich, dass es verlockend ist, sein unerwartet großes Zeitangebot für Kiten oder Surfen nutzen zu wollen. Bitte reduziert eure sportlichen Aktivitäten auf euren Wohnbereich in Form von Laufen oder Radfahren, etc.

Wir alle sind gefordert und ein jeder muss seinen Beitrag leisten, indem er seine sozialen Kontakte und Aktivitäten auf ein Minimum reduziert. Ich möchte davon absehen, dass von der Exekutive Strafen verhängt werden müssen oder als letzte Maßnahme der Strand komplett gesperrt werden muss.

Ich setze auf die Vernunft, die gegenseitige Rücksichtnahme und somit auf die Einhaltung von gewissen Verhaltensregeln. So werden wir diese Krise gemeinsam bewältigen und überstehen.

Tun wir dies für uns und für unsere Mitmenschen. Dafür danke ich euch von ganzem Herzen!

 

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