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STRANDBAD - Aktuelle Informationen

Aufgrund der Verordnungen von Bund und Land gelten derzeit bis 30. April 2020 folgende Zutrittsregeln:

  • Das Betreten des Seebades ist derzeit zum Zweck der regionalen Naherholung (Wohnsitz im Umkreis von 15km) gestattet!
    DANACH IST DAS BETRETEN DES SEEBADES WIEDER UNEINGESCHRÄNKT MÖGLICH!

Es handelt sich dabei um Verordnungen von Bund und Land, über die wir uns als Gemeinde nicht hinwegsetzten können. Bitte denken Sie daran, dass diese auch von der Polizei kontrolliert und bei Vergehen exekutiert werden.

Bleiben Sie gesund!

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